Der Gruppenführer

 

Der Gruppenführer ist dem Ortsbrandmeister unterstellt. In anderen Bundesländern wird er auch Fahrzeugführer genannt. Diese Bezeichnung passt auch besser, denn er führt die Besatzung eines Fahrzeugs.

 

Auf jedem Fahrzeug fährt ein Gruppenführer mit. Er sitzt auf dem Beifahrerplatz und ist für das Fahrzeug und die Besatzung verantwortlich. Sollte der Ortsbrandmeister oder sein Stellvertreter nicht anwesend sein, ist der Gruppenführer Chef und Einsatzleiter.

 

 

Auch für diese Funktion sind einige Lehrgänge erforderlich:

 

  • Feuerwehr Grundausbildung
  • mind. zwei technische Lehrgänge
  • Truppführerlehrgang
  • Gruppenführerlehrgang

 

 

Der Gruppenführer wird durch den Ortsbrandmeister bestellt. Einen Stellvertreter wie beim Ortsbrandmeister gibt es nicht. Sollte ein Gruppenführer fehlen, übernimmt ein Kamerad mit gleicher Ausbildung die Funktion.