Freiwillige Feuerwehr
Fredenbeck
Ortswehr Fredenbeck
Der
Ortsbrandmeister
Die
Ortswehr wird durch den Ortsbrandmeister geleitet. Er (oder natürlich auch Sie) wird durch den Gemeinderat für 6 Jahre bestellt. Eine Mitgliederversammlung der Ortswehr wählt einen Vorschlag für den
Gemeinderat.
Um eine Feuerwehr zu leiten sind einige Lehrgänge erforderlich:
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Feuerwehr
Grundausbildung
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mind. zwei technische
Lehrgänge
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Truppführerlehrgang
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Gruppenführerlehrgang
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Zugführerlehrgang
Teilweise können die Lehrgänge auch nach der Ernennung nachgeholt werden.
Bei
Einsätzen im Zuständigkeitsbereich der Ortswehr ist der Ortsbrandmeister auch verantwortlich für die Einsatzleitung.
Bei
Einsätzen zur Gefahrenabwehr sind dann auch andere Organisationen dem Einsatzleiter unterstellt. Außerdem ist der Ortsbrandmeister ein Stellvertreter Vollzugsbeamte. Dies ermöglicht ihnen bei der
Gefahrenabwehr Anordnungen, notfalls auch unter Zwang, durchzusetzen.
Aber die
schwerste Aufgabe ist eigentlich die Kameradinnen und Kameraden zusammen zu halten und für eine leistungsstarke Truppe zu sorgen.
Vertreten
wird der Ortsbrandmeister durch den stellvertretenden Ortsbrandmeister.
Sie sind
dem Gemeindebrandmeister, der für alle Feuerwehren einer Gemeinde/Samtgemeinde zuständig ist, unterstellt.
Der
Gemeindebrandmeister ist wiederum dem Bürgermeister unterstellt.