Der Einsatzleiter

Freiwillige Feuerwehr Fredenbeck
Ortswehr Fredenbeck

Der Ortsbrandmeister

 

Die Ortswehr wird durch den Ortsbrandmeister geleitet. Er (oder natürlich auch Sie) wird durch den Gemeinderat für 6 Jahre bestellt. Eine Mitgliederversammlung der Ortswehr wählt einen Vorschlag für den Gemeinderat.
Um eine Feuerwehr zu leiten sind einige Lehrgänge erforderlich:

  • Feuerwehr Grundausbildung
  • mind. zwei technische Lehrgänge
  • Truppführerlehrgang
  • Gruppenführerlehrgang
  • Zugführerlehrgang


Teilweise können die Lehrgänge auch nach der Ernennung nachgeholt werden.

Bei Einsätzen im Zuständigkeitsbereich der Ortswehr ist der Ortsbrandmeister auch verantwortlich für die Einsatzleitung.

Bei Einsätzen zur Gefahrenabwehr sind dann auch andere Organisationen dem Einsatzleiter unterstellt. Außerdem ist der Ortsbrandmeister ein Stellvertreter Vollzugsbeamte. Dies ermöglicht ihnen bei der Gefahrenabwehr Anordnungen, notfalls auch unter Zwang, durchzusetzen.

 

Aber die schwerste Aufgabe ist eigentlich die Kameradinnen und Kameraden zusammen zu halten und für eine leistungsstarke Truppe zu sorgen.

 

 

Vertreten wird der Ortsbrandmeister durch den stellvertretenden Ortsbrandmeister.

Sie sind dem Gemeindebrandmeister, der für alle Feuerwehren einer Gemeinde/Samtgemeinde zuständig ist, unterstellt.

Der Gemeindebrandmeister ist wiederum dem Bürgermeister unterstellt.